Mitgliedschaftsbedingungen • EBT | PR
- Bedingungen der Mitgliedschaft
Die Bedingungen der Mitgliedschaft beinhalten diese zwischen dem Antragsteller, im folgenden Mitglied genannt und der European Board of Trade (Department Public Relation), im folgenden EBT | PR genannt.
Der EBT | PR leistet seine Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser hier erstellten und aufgeführten Mitgliedschaftsbedingungen.
Die Gültigkeit dieser Mitgliedschaftsbedingungen erstreckt sich nur auf alle von der EBT | PR, im Bereich PRESSE angebotenen Leistungen.
Das Mitglied erkennt mit der Inanspruchnahme der Leistungen dieser hier aufgeführten Mitgliedschaftsbedingungen als verbindlich an.
Mit der Anmeldung kommt ein Vertrag zwischen dem Mitglied und der EBT | PR zustande. - Mitgliedschaft
Über den Antrag auf außerordentliche und temporäre Mitgliedschaft entscheidet nur der Vorstand der European Board of Trade (EBT) oder ein von diesem Vorstand schriftlich berufener Beauftragter.
Mit der Annahme des Antrags und Zahlung des Mitgliedsbeitrages ist der Antrag zur außerordentlichen und temporären Mitgliedschaft nach den Statuten der European Board of Trade (EBT) als Trägerinstitution, erfüllt.
Mitglied kann jede natürliche und unbeschränkt geschäftsfähige Person werden, die eine neben- oder hauptberufliche journalistische Tätigkeit ausüben möchte oder kann und diese Aufgaben und Ziele fördert. Ein Anspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht. - Dauer der Mitgliedschaft, Arten der Kündigungen
Dauer der Mitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft beginnt individuell mit der persönlichen Antragstellung.
Die Laufzeit umfasst mindestens 12, 36 oder 60 volle Monate, je nach Erstantrag und wird dann automatisch um jeweils ein (1) Jahr verlängert, sofern das Mitglied die Beitragszahlung für das betreffende Kalenderjahr rechtzeitig veranlasst. Auf rechtzeitig eingereichten Antrag kann die Verlängerung auch auf beitragsgünstigere Laufzeit von 3 bzw. 5 Jahren oder unbefristet ausgestellt werden.
Beispiel für Laufzeit 1 Jahr: Sie senden Ihren Antrag am 12.04. an uns. Ihre Mitgliedschaft gilt somit bis einschl. Monat 05. des Folgejahres.
Zum Ablauf des Mitgliedsjahres erhalten Sie die neuen Dokumente für die verlängerte Gültigkeit.
Kündigung:
Die Kündigung der Mitgliedschaft wird wirksam, wenn das Mitglied vier (4) Wochen vor Ablauf der Periode schriftlich kündigt.
Sollten Sie während dieser Periode der Mitgliedschaft außerordentlich und somit vorzeitig kündigen, muss dies schriftlich und mit Ihrer Unterschrift erfolgen.
Bei vorzeitiger Beendigung der Mitgliedschaft durch das Mitglied, ergibt sich KEIN Anspruch auf ganze oder anteilige Erstattung des bereits erfolgten Beitrages, der anderen angefallenen Gebühren oder sonstiger bereits geleisteter Beitragszahlungen.
Der Nachweis des Zugangs der Kündigungserklärung obliegt im Zweifel dem Mitglied.
Die Übermittlung dieser außerordentlichen Kündigung kann elektronisch erfolgen.
Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung, Ausschluss oder Tod des Mitgliedes oder durch Erlöschen des EBT | PR.
Die Mitgliedschaft kann durch den EBT | PR beendet werden, wenn das Mitglied gegen diese Mitgliedschaftsbedingungen verstößt, wenn das Verhalten des Mitgliedes sich nicht mit den Interessen der EBT | PR deckt, wenn das Mitglied seine Mitgliedspflichten nicht nachkommt oder wenn nach einem z.B. eventuellen Umzug des Mitglieds, die neue Zustell- oder Postadresse der EBT | PR nicht schriftlich (z.B. per Mail) mitgeteilt wird. - Rechte und Pflichten bei einer Mitgliedschaft
Mitglieder können die angebotenen Leistungen der EBT | PR in Anspruch nehmen.
Eine dieser Optionen, nachfolgend dann als Pressedokumente benannt, ist dem Mitglied die Ausstellung eines Presseausweises auf Antrag auszustellen und während der Mitgliedszeit des Mitgliedes zu überlassen.
Zum der beantragten Presseausweis können z.B. PKW-Presseschild etc., geordert werden.
Eine der Voraussetzungen ist jedoch, dass der Antrag vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt wurde.
Pressedokumente werden dem Mitglied nur temporär zur Verfügung gestellt und verbleiben im Eigentum der EBT | PR.
Eine weitere Leistung für das Mitglied ist, das die EBT | PR auf ihrer Homepage eine ONLINE-VERIFIKATION des Mitgliedes veröffentlicht, um für das Mitglied dadurch auch Dritten nachzuweisen, welchen Status das Mitglied zur Zeit hat.
Damit wird auch für die weiteren Mitglieder ein eventueller, möglicher Missbrauch vorbeugt, da in dieser ONLINE-VERFIKATION der jeweilige STATUS des Mitgliedes angeführt ist.
Der Status ist entweder: ACTIVE | INACTIVE | REVOKED (= ausgeschlossen).
Kommt das Mitglied nicht rechtzeitig seiner Beitragspflicht nach, ruhen seine Mitgliedsrechte ganz oder teilweise (mit der Eingabe INACTIVE in der Online-Verifikation) bis hin zum Erlöschen (= REVOKED) der Mitgliedschaft.
Jedes Mitglied, welches seiner Verpflichtung zur Zahlung des Jahresbeitrages und/oder der sonstigen anfallenden Beiträge nicht nachkommt, werden spätestens zwei (2) Wochen nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit der oben benannten Beiträge bzw. zum Ersten (1.) des Folgemonates von der EBT | PR ausgeschlossen.
Pressedokumente können auf schriftliche Anforderung durch das Mitglied, z. B. bei Verlust, neu ausgestellt werden.
Die Kosten hat hierfür das Mitglied zu tragen.
Die Verwendung der gesamten Pressedokumente dienen dem Mitglied als Nachweis seiner journalistischen Tätigkeit.
Im Presseausweis wird ein Foto des Mitgliedes angebracht, welches das Mitglied unentgeltlich zur Verfügung stellt.
Die Gültigkeit der Pressedokumente ergibt sich durch die angebrachten Gültigkeitsvermerke.
Das Mitglied ist verpflichtet, dem EBT | PR Änderungen bei den z.B. persönlichen Angaben, unverzüglich und in schriftlich (z.B. per Mail) mitzuteilen.
Mitglieder, die eine Anmeldung mit falschen oder irreführenden Daten vornehmen, werden gesperrt und alle Ansprüche verfallen.
Der EBT | PR ist berechtigt, (weitergehende) Nachweise über die Ausübung der journalistischen Tätigkeit vom Mitglied zu verlangen und nimmt in regelmäßigen Abständen Stichproben vor.
Kommt das Mitglied dieser Aufforderung nicht nach, entfallen die Voraussetzungen zur Ausstellung und Nutzung der Pressedokumente.
Abbildungen der Pressedokumente sind beispielhaft und können sich in Farbe, Form oder aufgrund von Updates von früheren Abbildungen unterscheiden. - Nutzung der (gesamten) Pressedokumente
Die Nutzung der gesamten Pressedokumente erfolgt in Verantwortung des Mitgliedes.
Der Einsatz des PKW-Presseschildes dient zur Kennzeichnung des Kraftfahrzeuges und ist nur im Zusammenhang mit einer journalistischen Tätigkeit gestattet.
Weder der übergebene Presseausweis oder gar das PKW-Presseschild befreien von der Einhaltung der Straßenverkehrsordnung oder anderer gesetzlicher Regelungen.
Ein Missbrauch stellt jede Verwendung der Pressedokumente dar, die zu anderen als unmittelbaren journalistischen Zwecken dient.
Das Mitglied ist verpflichtet, das Ansehen der EBT | PR zu wahren und nicht gegen Recht und Sitte zu verstoßen und keine falschen Tatsachen in Verbindung mit dem Einsatz der Pressedokumente vorzutäuschen.
Bei missbräuchlicher Verwendung der Pressedokumente werden die Dokumente eingezogen oder nicht mehr (neu) ausgestellt.
Die Benutzung und der Einsatz der erhaltenen Pressedokumente durch Dritte ist untersagt.
Es haftet alleine das Mitglied für jegliche missbräuchliche Nutzung der Pressedokumente durch Dritte.
Geldwerte oder materielle Vorteile aller Art sind mit der Ausstellung der Pressedokumente nicht verbunden.
Der Verlust der Pressedokumente oder Teilen davon ist der EBT | PR unverzüglich nach dem Bekanntwerden binnen einer (1) Woche schriftlich anzuzeigen.
Bei Aufforderung z.B. durch Ausschluss durch die EBT | PR oder Verzug der Beiträge durch das Mitglied sowie bei Nichterneuerung der Mitgliedschaft durch das Mitglied, sind die Pressedokumente unverzüglich an die EBT | PR zurück zu geben.
Der EBT | PR kann die Pressedokumente zurückfordern, wenn diese missbräuchlich eingesetzt werden. - Widerrufbelehrung und Widerrufrecht
Gemäß § 312 g Abs. 1 BGB besteht kein Widerrufsrecht. Die Herstellung und Lieferung von Presseausweis und ggf. Parkschild sowie Erstellung des persönlichen Presse Portfolios sind Gegenstand der Mitgliedschaft. Dabei handelt es sich nicht um sogenannte vorgefertigte Waren.
Die Herstellung erfolgt auf Grund einer individuellen Auswahl und der durch den/die Antragsteller/-in maßgeblich angegebenen Daten und ist somit auf die persönlichen Bedürfnisse des/der Antragstellers/-in zugeschnitten.
Bitte beachten Sie, dass die für Sie personalisierten Dokumente zwecks Widerruf nicht an uns zurückgegeben werden können.
Eine Stornierung und/oder Erstattung der durch Antrag entstandenen Mitgliedsbeiträge und Gebühren ist somit nicht möglich.
Wir bitten dies vor der Entscheidung zum Antrag ausdrücklich zu berücksichtigen!
- Datenschutz
Jedes Mitglied erhält eine Mitgliedsnummer. Der EBT | PR gewährleistet die Einhaltung des Datenschutzes. Personenbezogene Daten werden soweit sie zur Vertragsdurchführung notwendig sind verarbeitet und gespeichert und durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme unbefugter Dritter geschützt.
Das Mitglied erklärt sich einverstanden, dass seine Daten unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen elektronisch gespeichert und zu geschäftlichen notwendigen Vorgängen verwendet und gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab Austritt aufbewahrt werden. - Beitragszahlung
Der Mitgliedsbeitrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Bestätigung der Anmeldung zur Zahlung fällig. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages werden durch den Vorstand der European Board of Trade (EBT) geregelt.
Pressedokumente werden nach Eingang der Zahlung innerhalb von 14 Tagen versendet, vorausgesetzt es wurde ein geeignetes Passbild mit dem elektronischen Antrag hochgeladen.
Bei beantragtem Expressversand werden die zusätzlichen Gebühren an das Mitglied verrechnet. - Salvatorische Klausel, Bestimmungen, Gerichtsstand, Änderungen der Mitgliedschaft
Ist eine Bestimmung dieser Mitgliedschaftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig, anfechtbar oder unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Der betreffende Schriftteil (Punkt) wird durch eine solche ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht und bedürfen ausschließlich der Schriftform. Ergänzungen und Vereinbarungen sind nur in schriftlicher Vereinbarungsform zulässig.
Erfüllungsort und Gerichtstand: Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft oder über deren Bestehen gilt für beide Parteien das zuständige Gericht in Salzburg (Österreich), als vereinbart.
Die EBT | PR behält sich das Recht auf jegliche Änderungen der Mitgliedschaftsbedingungen ausdrücklich vor.