Ersatz-/Zusatz-Parkschild für Mitglieder

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Antrag auf Ausstellung eines Ersatz-/Zusatz-Parkschilds für Mitglieder.

Wenn Sie durch Umzug, Verlust oder z.B. Diebstahl ein neues internationales Presse Parkschild benötigen, können Sie dieses hier gegen einmalige Erhöhung des laufenden Jahresbeitrags anfordern.
HINWEIS: Felder in Abschnitten mit einem * sind Pflichtfelder.

Daten für Parkschild

Geben Sie hier Ihre persönlichen Daten nur dann ein, wenn Änderungen zu berücksichtigen sind, bzw. ein Parkschild erstmalig beantragt wird.

Grund bei Beantragung Ersatz-/Zusatz-Parkschilds * 

Mitglieds-/Kartennummer

Bitte geben Sie hier Ihre persönliche ID im korrekten Format an.
(ID = EU-ZZZZZ-NN (Z=Zahlen/N=Zeichen Ihrer Initialen))

Einmalige Erhöhung des Jahresbeitrags * 

Der Beitrag zur einmaligen Erhöhung des Jahresbeitrags umfasst die o.g. Gebühr für Ersatz-/Zusatz-Parkschild.

Artikelnummer: EBT-PR-PDISC-001 Kategorie:

Beschreibung

Ihr Antrag auf

AUSSTELLUNG EINES ERSATZ-/ZUSATZ-PARKSCHILDS FÜR MITGLIEDER.

Hinweise zum Antrag:

  • Ein Ersatz-/Zusatz-Parkschild kann nur von aktiven Mitgliedern angefordert werden.
  • Persönliche Daten bitte nur dann angeben, wenn eine Änderung/Neuerstellung erforderlich ist.
  • Sollten Sie Ihre Mitgliedsnummer nicht mehr zur Hand haben, kontaktieren Sie bitte unser Service Team.
EBT | PR :: Internationales Presse Parkschild, Vorderseite
Allgemeiner Hinweis

Ihre Mitgliedschaft und der internationale Presseausweis sowie das internationale Presse Parkschild werden von unserem Representative Office in Düsseldorf ausgegeben und verwaltet. Unser Representative Office handelt hierbei im Auftrag vom Department Public Relation des European Board of Trade. Es besteht keine Verbindung zu anderen Institutionen oder Verbänden. Die ausgestellten Dokumente und das Presse Portfolio dienen im allgemeinen zur Identifizierung Ihrer Person bei der Ausführung einer journalistischen Tätigkeit. Der internationale Presseausweis der EBT ist keine Garant für eine erfolgreiche Akkreditierung, für den Erhalt von Auskünften oder besonderem Zutritt bei Messen oder Veranstaltungen. Die Entscheidung dazu ist immer von der verantwortlichen Person, des Veranstalters oder von zuständigen Behörden abhängig.

Hinweis Widerrufsrecht

Gemäß § 312 g Abs. 1 BGB besteht kein Widerrufsrecht. Die Herstellung und Lieferung von Presseausweis und ggf. Parkschild sowie Erstellung des persönlichen Presse Portfolios sind Vertragsgegenstand Ihrer Mitgliedschaft. Dabei handelt es sich nicht um sogenannte vorgefertigte Waren. Die Herstellung erfolgt auf Grund einer individuellen Auswahl und der durch den/die Antragsteller/-in maßgeblich angegebenen Daten und ist somit auf die persönlichen Bedürfnisse des/der Antragstellers/-in zugeschnitten. Bitte beachten Sie, dass die für Sie personalisierten Dokumente nicht an uns zurückgegeben werden können. Eine Stornierung und/oder Erstattung der durch Antrag entstandenen Mitgliedsbeiträge und Gebühren ist somit nicht möglich. Wir bitten dies vor der Entscheidung zum Antrag ausdrücklich zu berücksichtigen!